Leerung der Biotonne bei Frost


In der kalten Jahreszeit kann es aufgrund der frostigen Temperaturen vorkommen, dass der Inhalt der Biotonne festfriert und somit der Abfall nicht oder nur teilweise entsorgt werden kann. Dem Entsorgungsunternehmen ist es auch bei mehrmaligen Ansetzen der Tonne auf den Aufnahmekamm und dem Rütteln der Tonne nicht möglich den Inhalt zu entleeren.

Ist der Inhalt der Tonne festgefroren, muss dieser vom Nutzer der Tonne gemäß der Abfallsatzung so gelöst werden, dass er problemlos durch die Schwerkraft in das Abfallauto herausfallen kann. Dies ist nicht Aufgabe des Entsorgungsunternehmens. Zum Lockern des Abfalls kann ein Besenstiel oder Ähnliches eingesetzt werden.

Sollte es dem Entsorgungsunternehmen beim ersten Leerungsversuch nicht möglich sein, den festgefrorenen Inhalt vollständig zu leeren, kann eine Gutschrift auf diesen Leerungsvorgang gebührenrechtlich nicht erfolgen. Auch bei einer nochmaligen Leerung bzw. zusätzlichen Anfahrt wird die weitere Leerung berechnet.

Um einen frostfreien Inhalt der Biotonne zu gewährleisten, sollte man die Tonne möglichst frostsicher lagern. Wichtig ist auch die feuchten Küchenabfälle erst abtropfen zu lassen und anschließend fest im Papierbeutel (keine kompostierbaren Biobeutel (Maisstärkebeutel) oder Plastiktüten) einzuwickeln. Eine weitere Alternative besteht darin, die Tonne mit einem Papiersack auszukleiden. Beides kann käuflich im Einzelhandel erworben werden.

Wir bitten um Beachtung!