Elektrifizierung der Taunusbahn


Das Regierungspräsidium Darmstadt hat am 28. August 2024 den Planfeststellungsbeschluss für die Elektrifizierung der Taunusbahn erlassen. Damit wurde für das Vorhaben Baurecht geschaffen. Der Planfeststellungsbeschluss wurde nach § 18 b Abs. 3 AEG öffentlich bekannt gegeben. 

Zu diesem Zweck werden der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen ab dem 29. August 2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt mit der Rechtsbehelfsbelehrung unter der Rubrik: 
Veröffentlichungen und Digitales/Öffentliche Bekanntmachungen/Verkehr/Eisenbahnen eingestellt (https://rp-darmstadt.hessen.de/veroeffentlichungen-und-digitales/oeffentliche-bekanntmachungen/Verkehr/Eisenbahnen) und für die Dauer von zwei Wochen zugänglich gemacht.

Gem. § 20 UVPG können der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 19 Abs. 2 UVPG auszulegenden Unterlagen auch über das UVP-Portal-Verbund eingesehen werden (https://www.uvp-verbund.de/he).