Ärger mit Hundekot im Stadtgebiet


Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Neu-Anspach und der Stadt Usingen.

Die Hinterlassenschaften von Hunden an vielen öffentlichen Stellen und Plätzen im Stadtgebiet von Neu-Anspach und Usingen sind derzeit wieder ein großes Ärgernis. Besonders für die hiesigen Landwirte stellt Hundekot auf ihren Flächen und Äckern ein großes Problem und natürlich auch eine Gefahr der Verunreinigung und Schädigung der Feldfrüchte dar.

Insofern erinnern die Stadtverwaltungen Neu-Anspach und Usingen erneut an die Verantwortung, die mit der Haltung eines Hundes einhergeht und verweisen auf die Gefahrenabwehrverordnung § 2 zur Verunreinigung von öffentlichen Straßen, öffentlichen Anlagen und öffentlichen Einrichtungen. Insbesondere auf Kinderspiel- und Bolzplätzen sowie auf landwirtschaftlich genutzten und geschützten Flächen sind Hunde tabu.

Generell sind Hundehaltende dazu verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner im öffentlichen Raum aufzunehmen und umgehend in den von der Stadt aufgestellten Hundestationen und Abfalleimern zu entsorgen. In diesem Zusammenhang sind die Hundehaltenden und Führenden der Tiere auch zum Mitführen geeigneter Hilfsmittel (zum Beispiel Papier- oder Plastiktüten) für die Aufnahme und den Transport der Hinterlassenschaften verpflichtet. Sollte einmal eine Hundestation voll sein, können ersatzweise die öffentlichen Abfalleimer oder auch die heimische Restmülltonne genutzt werden – die Beutel sollten allerdings nicht auf dem Boden vor der Hundestation oder in der Natur abgelegt werden.

Mit der Anschaffung eines Hundes hat man dafür Sorge zu tragen, dass die Ausscheidungen des geliebten Haustieres nicht zum Ärgernis und zur Belästigung der Mitbürgerinnen und Mitbürger werden. Die Zahlung der Hundesteuer übrigens entbindet nicht von dieser Verpflichtung, sie ist keine pauschale Abgeltung für die Reinigung und Entsorgung der Hinterlassenschaften. Die Steuer dient lediglich als steuerndes Instrument hinsichtlich der Anzahl der Hunde.

Eine Ordnungswidrigkeit liegt bereits dann vor, wenn den befugten Kontrollkräften der Ordnungsbehörden keine geeigneten Behältnisse vorzeigt werden können, und der Hundekot nicht in der genannten Weise in Abfallbehältnissen entsorgt wird. In nächster Zeit werden vermehrt Kontrollen im Stadtgebiet stattfinden und Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.