Garagenparken – Ihr Auto sagt Danke


Die Stadt Neu-Anspach hat sich der kreativen und humorvollen Kampagne Garagenparken der Stadt Mörfelden-Walldorf angeschlossen. Dort wird bereits seit Längerem auf humorvolle Weise erfolgreich für das Parken in der eigenen Garage bzw. auf dem eigenen Grundstück geworben, um die Parksituation entlang der öffentlichen Straßen ein wenig zu entspannen. Ziel der Kampagne ist es, mit einer freundlichen Ansprache, Interesse zu wecken und mehr Eigenverantwortung zu übernehmen. Die Motive zeigen deshalb aus Sicht eines Autos, warum es schöner ist, in einer Garage zu stehen, als draußen zu parken. 

Warum das Parken auf dem eigenen Grundstück so viele Vorteile hat

  • Wetterfest und geschützt: In der Garage oder im Carport ist Ihr Fahrzeug vor Regen, Schnee, Hagel und intensiver Sonneneinstrahlung geschützt. Das bedeutet weniger Rost, keinen ausgebleichten Lack und keine aufgeheizten Innenräume im Sommer. Auch Tiere wie Vögel oder Marder können dem Auto nichts anhaben.
  • Komfort im Winter: Garagenparken erspart Ihnen das mühsame Eiskratzen an frostigen Wintermorgen und verlängert die Lebensdauer von Scheibenwischern und Gummidichtungen.
  • Sicher und geschützt: Auf dem eigenen Grundstück ist Ihr Fahrzeug vor Beschädigungen durch andere Verkehrsteilnehmende, Vandalismus oder Diebstahl besser geschützt.
  • Mehr Platz für Notfälle: Einsatzfahrzeuge wie Rettungswagen und Feuerwehr können schneller und ungehindert agieren, wenn die Straßen frei von parkenden Autos sind.
  • Erhalt des Wiederverkaufswertes: Ein Fahrzeug, das in der Garage geparkt wird, bleibt länger in einem guten Zustand, was sich positiv auf den Wiederverkaufswert auswirkt. 
  • Versicherungsvorteile: Viele Versicherungen gewähren Rabatte oder günstigere Tarife für Fahrzeuge, die regelmäßig in einer Garage abgestellt werden.
  • Entlastung der Nachbarschaft: Wenn Sie Ihr Auto zu Hause parken, schaffen Sie Platz auf den öffentlichen Straßen, reduzieren den Suchverkehr und helfen, Verkehrsstaus zu vermeiden.
  • Rechtlicher Aspekt: Garagen sind laut Zweckbestimmung dazu gedacht, Fahrzeuge abzustellen. Eine zweckentfremdete Nutzung, etwa als Lagerraum, ist nicht erlaubt.

Machen Sie mit und unterstützen Sie die Aktion!