Wichtige Hinweise zur Restmüllentsorgung 


Das für die Abholung der Restmülltonnen zuständige Entsorgungsunternehmen hat festgestellt, dass es immer häufiger zu Überfüllungen der Restmülltonnen kommt.

Gemäß § 9 Absatz 4 der Abfallsatzung der Stadt Neu-Anspach dürfen Abfallgefäße nur so befüllt werden, dass ihre Deckel sich gut schließen lassen. Verstöße gegen diese Bestimmung berechtigen die Stadt oder das beauftragte Entsorgungsunternehmen, die Abfuhr des Restmülls zu verweigern. Das bedeutet: Überfüllte Tonnen bleiben stehen!

Was bedeutet das für die Entsorgung?

  • Überfüllte Tonnen bleiben ungeleert stehen – bitte achten Sie darauf, die Vorgaben einzuhalten.
  • Falls das vorhandene Volumen nicht ausreicht, können zusätzliche Restmüllgefäße beim Amt für Steuern und Gebühren der Stadt Usingen beantragt werde.
  • Beistellungen von Restmüll sind nur mit speziellen Restmüllsäcken erlaubt. Diese können im Bürgerbüro der Stadt Neu-Anspach erworben werden.
  • Alternativ kann zusätzlicher Restmüll zu den bekannten Öffnungszeiten beim Deponiepark Brandholz entsorgt werden.

Durch die Einhaltung dieser Regeln tragen wir alle zu einer effizienten und reibungslosen Müllentsorgung in Neu-Anspach bei.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!