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Bäume auf Privatgrundstücken
Bäume auf Privatgrundstücken
Die Stadt Neu-Anspach hat keine Baumschutzsatzung erlassen. Dennoch enthalten die Bebauungspläne Regelungen zum Schutz und zur Anpflanzung von Bäumen auf privaten Grundstücken, die beachtet werden müssen.
Die Bebauungspläne sind auf der Homepage der Stadt Neu-Anspach einsehbar.
Bei Baumfällungen sind die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Hessischen Naturschutzgesetzes zu berücksichtigen. Für Neupflanzungen gelten zusätzlich die Vorgaben des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes.
Allgemeine Beratungen zu Pflege, Standort oder Krankheiten von Bäumen und Sträuchern sind gemäß der Satzung über das Erheben von Verwaltungskosten gebührenpflichtig.
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