Naturschutz

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Hauhechel-Bläuling


In Neu-Anspach befindet sich ein Flora-Fauna-Habitat (FFH) Gebiet (Erlenbach) und ein Naturschutzgebiet (Aubach). Außerdem stehen zahlreiche Ausgleichsflächen und Ökokontoflächen unter Schutz. Unabhängig davon werden grundsätzlich alle wildlebenden Pflanzen und Tiere vom Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt.

Im Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) werden Alleen und Streuobstbestände außerhalb geschlossener Ortschaften gesetzlich geschützt.

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