Akteneinsicht in Bauakten

Akteneinsicht in Bauakten

Bauunterlagen


Die Stadt Neu-Anspach führt alle Akten zu baulichen Maßnahmen in der Bauscheinregistratur. Die Bauakten können durch den Eigentümer oder einen beauftragten Dritten eingesehen werden.

  • Vorzulegen sind der Eigentümernachweis (Grundbuchauszug), der Identitätsnachweis (Personalausweis) und bei Dritten die Vollmacht des Eigentümers.
  • Das Anfertigen von Kopien kann kostenpflichtig beauftragt werden. Das Fotografieren der Unterlagen ist gestattet.

Die Akteneinsicht ist gebührenpflichtig und nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Gebühr wird nach Zeitaufwand erhoben und richtet sich nach § 8 Abs. 1 Lfd. Nr. 13 i.V.m. § 8 Abs. 2 der Satzung über das Erheben von Verwaltungskosten der Stadt Neu-Anspach vom 12.11.2013 in der Fassung vom 21.02.2019.

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