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Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen
Bebauungspläne werden durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aufgestellt, wenn es die städtebauliche Entwicklung oder Ordnung erfordert. Beispielsweise kann das der Fall sein, wenn ein neues Wohn- oder Gewerbegebiet am Ortsrand entsteht oder sich Entwicklungsziele für ein Gebiet ändern sollen. Einen Bebauungsplan aufzustellen liegt im Ermessen der Kommune. Die Initiative dazu kann aus der Verwaltung heraus, von Seiten der Politik oder der Bevölkerung kommen.
Ein Bebauungsplan besteht in der Regel aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, die die zukünftig mögliche Bebauung des jeweiligen Gebietes regeln. Die Festsetzungen im Bebauungsplan bestimmen unter anderem, welche Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet), welches Maß der baulichen Nutzung (z.B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse), Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche zulässig sind.
Die Broschüre "Mitplanen / Mitreden / Mitmachen" gibt einen Überblick zum Thema städtebauliche Planung.
Informationen zu den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und laufenden Bebauungsplanverfahren gibt Ihnen gerne das Bau- und Planungsamt.
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