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Grundstücksentwässerung
Grundstücksentwässerung
Alle von den städtischen Entwässerungskanälen abgehenden Haus- und Grundstücksentwässerungen (Kanalleitungen, Schächte, Zisternen) liegen vom Anschlusspunkt an den städtischen Kanal aus vollständig in der Bau- und Unterhaltungslast der jeweiligen Grundstückseigentümer.
Die Feststellung von Schäden (z. B. Kamerabefahrungen) sowie die Beseitigung festgestellter Schäden (Verstopfungen, Rohrbrüche, Wurzeleinwuchs etc.) sind vom Grundstückseigentümer auf dessen Kosten zu veranlassen und durchführen zu lassen.
Sollten die Schäden innerhalb einer Anschlussleitung im öffentlichen Bereich (z. B. Straßen, Gehwege etc.) liegen, so ist dies der Stadt zu melden. Schäden in diesen Bereichen dürfen nur durch von der Stadt beauftragte Fachfirmen beseitigt werden.
Qualifizierte Fachfirmen zur Schadensfeststellung und -beseitigung benennen wir Ihnen gerne.
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