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Kanalhausanschluss
Kanalhausanschluss
Zur Herstellung eines Hausanschlusses an das städtische Entwässerungskanalsystem ist min. 3 bis 4 Kalenderwochen vor der geplanten bzw. benötigten Inbetriebnahme ein entsprechender Antrag auszufüllen und beim Fachbereich Technische Dienste und Landschaft einzureichen.
Gleiches gilt für eine geplante Veränderung oder Erneuerung bzw. für den geplanten Rückbau eines Entwässerungskanalanschlusses.
Das notwendige Antragsformular finden Sie im digitalen Rathaus.
Generell gilt, auf privatem Grund dürfen die Entwässerungskanalarbeiten durch eine vom Eigentümer beauftragte Fachfirma ausgeführt werden; im öffentlichen Raum nur durch eine von der Stadt beauftragte Fachfirma. Die Kosten für den kompletten Kanalanschluss vom Hauptkanal bis zum und auf dem Grundstück trägt der Grundstückseigentümer.
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