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Versiegelte Fläche
Versiegelte Fläche
Die Abwassergebühr wird in zwei Teile gesplittet. Bei der Berechnung werden 2 Komponenten berücksichtigt:
1. Der Wasserverbrauch:
Schmutzwasser aus Gewerbe und Haushalt, das in den Kanal eingeleitet wird, wird nach dem Wasserverbrauch berechnet.
2. Das Regenwasser:
Niederschlagswasser, das von Dachflächen, Garagenvorplätzen und anderen versiegelten Flächen in die Kanalisation eingeleitet wird. Diese Menge ist nicht zu vernachlässigen, sie macht ca. 40 % der gesamten jährlichen Abwasserkosten aus.
Als versiegelte Fläche im Sinne der Gebühr gilt der Teil eines Grundstückes, dessen Oberfläche so versiegelt ist, dass Niederschlagswasser über Dachrinnen, Abwasserschächte, Bodeneinläufe uws. in die Kanalisation gelangt. Dies ist auch dann der Fall, wenn das Niederschlagswasser vom Grundstück aus über Bürgersteige, Straßen, Wege oder Plätze in die Kanalisation fließt.
Wird eine Regenwasserzisterne betrieben, führt dies in der Regel zu einer Flächengutschrift bei der versiegelten Fläche.
Beim Eigentumserwerb dienten die Angaben des Vorbesitzers als Grundlage.
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