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Gartenbewässerung
GARTENBEWÄSSERUNG
Die Verwendung von Trinkwasser zur Gartenbewässerung ist nur dann verboten, wenn der Wassernotstand offiziell ausgerufen wird. Der verantwortungsvolle Umgang mit der wertvollen Ressource Trinkwasser wird jedoch in Zeiten des Klimawandels dringend empfohlen.
Der Einbau eines Gartenzählers in eine Trinkwasserleitung ist dann meldepflichtig, wenn dieser Zähler zur Minderung der Kanalgebühr bei der Jahresabrechnung herangezogen werden soll. Dann unterliegt der Zähler auch der gesetzlichen Eichfrist und muss alle 6 Jahre ausgetauscht werden. Hierfür ist der/die Eigentümer/in der Liegenschaft verantwortlich und trägt auch die anfallenden Kosten. Der Zählerwechsel muss der Stadt umgehend in schriftlicher Form gemeldet werden.
Wenn Sie einen neuen Gartenzähler einbauen möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin.
Die Abnahme des Gartenzählers und die Verplombung wird von den Außendienstmitarbeitern der Stadt Neu-Anspach durchgeführt und zieht eine Verwaltungsgebühr von 40,00 € nach sich (§ 29 Abs. 4 Wasserversorgungssatzung).
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