Allgemeine Informationen

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Zisternen


Zisternen sind Regenwassernutzungsanlagen, die das anfallende Oberflächenwasser auf einem Grundstück auffangen und dieses dann zur vielfältigen Nutzung zugänglich machen.

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) schreibt für Neubauten vor: Regenwasser darf nicht mehr einfach abgeleitet , sondern soll auf dem Grundstück dem natürlichen Wasserkreislauf wieder direkt zugeführt werden.

Als Zisterne zählt ein Gefäß von mindestens 1m³ Fassungsvermögen, dass eine permanente und feste Verbindung zum Entwässerungssystem eines Gebäudes hat. Es muss über einen Überlauf zum öffentlichen Kanal oder Bachlauf verfügen. Eine Versickerung des Überlaufs mittels einer Rigole /eines Versickerungsschachtes ist möglich.

Der Einbau einer Zisterne muss bereits vor der Bauphase gemeldet werden. Es erfolgt eine Abnahme während der Bauphase und nochmals nach Fertigstellung durch die Mitarbeiter der Stadt Neu-Anspach. Die Abnahme ist kostenpflichtig und wird dem/der Eigentümer/in in Rechnung gestellt. Die Gebühren hierzu entnehmen Sie der Entwässerungssatzung.

Es gibt zwei Arten der Regenwassernutzung:

  1. Brauchwasseranlagen (BWA)
  2. Gartenzisternen

Dachbegrünung ist eine Alternative zur Zisterne.

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