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Funk für private Zähler
FUNK FÜR PRIVATE ZÄHLER
Private Wasserzähler (z. B. Zisternenzähler, Gartenzähler oder Brunnenzähler), die bei der Jahresendabrechnung erfasst werden müssen, unterliegen der Eichpflicht. Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) gibt hierbei eine Eichgültigkeit von 6 Jahren vor.
Der turnusmäßige Zählerwechsel muss vom Eigentümer des Zählers auf dessen Kosten vorgenommen bzw. beauftragt werden. Beauftragen können Sie einen zugelassenen Sanitär- und Heizungsfachbetrieb. Die Meldung über den Zählerwechsel sollte umgehend in schriftlicher Form bei der Stadt erfolgen.
Alternativ bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre privaten Zähler auf Funkablesung umstellen zu lassen.
Die Vorteile für Sie haben wir kurz zusammengefasst:
- Die Zählerstände werden zur Abrechnung automatisch zum 31.12. abgelesen, eine Hochrechnung des Verbrauchs ist nicht mehr nötig.
- Das Wechseln der Zähler erfolgt jetzt und zum nächsten Mal (in 6 Jahren) fachkundig und problemlos durch unsere Außendienstmitarbeiter.
- Die entstehenden Kosten werden durch eine monatliche Zählermiete von 0,97 € pro Funkzähler auf einen Zeitraum von 12 Jahren verteilt.
- Die Zählermiete wird einmal jährlich erhoben.
Interesse? Bitte melden Sie sich bei uns.
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