Abwassergebühr

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

    Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

    Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.

    Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
    Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Neu-Anspach

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abwasserentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.

    Zu den über die Abwassergebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere Kosten für:

    • Entsorgung des Abwassers die Abwasserbeschaffungsverbände
    • Instandhaltung des Entsorgungsnetzes
    • Reparaturen des Entsorgungsnetzes

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Neu-Anspach

Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abwasserentsorgungssatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen die zuständigen Mitarbeiter/innen der Kommune.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende