Erteilung eines Lastschriftmandates

  • Leistungsbeschreibung

    Die Stadtkasse bietet zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs die Teilnahme am Lastschriftverfahren mit einem SEPA-Lastschriftmandat an. Vorteile des Lastschriftverfahrens und eines SEPA–Lastschriftmandats:

    • Das Ausfüllen von Schecks und Überweisungsaufträgen entfällt. 
    • Sie sparen den Weg zur Bank oder zur Post, eine Terminüberwachung erübrigt sich.
    • Es fallen keine Säumniszuschläge und Mahngebühren mehr an, da die Zahlung im Wege des Lastschrifteinzuges bereits zum Fälligkeitstag als entrichtet gilt.
    • Fehlüberweisungen und Fehlbuchungen sind ausgeschlossen.
    • Die Belastung des Kontos erfolgt nicht vor dem Fälligkeitstag der Forderung.
    • Sie können, beginnend ab dem Buchungsdatum des Abrechnungsbetrages, innerhalb von acht Wochen bei Ihrem Kreditinstitut die Lastschrift widerrufen.
    • Bei Erteilung des Lastschrifteinzuges empfehlen wir Ihnen, evtl. noch bestehende Daueraufträge bei Ihrem kontoführenden Kreditinstitut aufzuheben.
  • Anträge / Formulare