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Erteilung eines Lastschriftmandates
Leistungsbeschreibung
Die Stadtkasse bietet zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs die Teilnahme am Lastschriftverfahren mit einem SEPA-Lastschriftmandat an. Vorteile des Lastschriftverfahrens und eines SEPA–Lastschriftmandats:
- Das Ausfüllen von Schecks und Überweisungsaufträgen entfällt.
- Sie sparen den Weg zur Bank oder zur Post, eine Terminüberwachung erübrigt sich.
- Es fallen keine Säumniszuschläge und Mahngebühren mehr an, da die Zahlung im Wege des Lastschrifteinzuges bereits zum Fälligkeitstag als entrichtet gilt.
- Fehlüberweisungen und Fehlbuchungen sind ausgeschlossen.
- Die Belastung des Kontos erfolgt nicht vor dem Fälligkeitstag der Forderung.
- Sie können, beginnend ab dem Buchungsdatum des Abrechnungsbetrages, innerhalb von acht Wochen bei Ihrem Kreditinstitut die Lastschrift widerrufen.
- Bei Erteilung des Lastschrifteinzuges empfehlen wir Ihnen, evtl. noch bestehende Daueraufträge bei Ihrem kontoführenden Kreditinstitut aufzuheben.
Anträge / Formulare