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Allgemeine Informatonen
Allgemeine Informationen
Petitionen sind ein Demokratie-Werkzeug, um der Politik zu zeigen, was Bürgerinnen und Bürger wirklich bewegt, um sich zu vernetzen und öffentliche Debatten anzustoßen. Sie sind durch das Petitionsrecht in unserem Grundgesetz (Art. 17) verankert. Die Stadt Neu-Anspach unterstützt diesen Gedanken der Bürgerbeteiligung aktiv durch die Möglichkeit online Petitionen über die kommunale Homepage zu starten.
Bitten oder Vorschläge können über die Onlinepetition ganz einfach an die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt gerichtet werden. Nach Eingabe aller relevanten Informationen wird die Petition auf der Webseite von Neu-Anspach veröffentlicht und andere Personen können die Petition sehen und im Zeitraum von acht Wochen digital unterzeichnen.
Wenn innerhalb dieses Sammlungszeitraums mindestens 400 Unterschriften von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Neu-Anspach eingehen, erhalten die Initiatorinnen und Initiatoren der Petition ein Rederecht im Sozialausschuss. Die/Der Ausschussvorsitzende lädt die Initiatorinnen und Initiatoren zur entsprechenden Sitzung ein.
Auch wenn die 400 Unterschriften nicht zusammenkommen, wird der Magistrat zu dem Anliegen nach der Frist Stellung nehmen.
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