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Regelung Online-Petition
Regelung Online-Petition
Regelungen für die Durchführung einer Onlinepetition:
- Für das Quorum zählen ausschließlich die Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Neu-Anspach.
- Es werden nur Petitionen zugelassen und behandelt, die städtische Belange betreffen.
- Rechtswidrige, unberechtigte oder beleidigende Petitionen werden von der Homepage gelöscht und nicht behandelt.
- Um eine Online-Petition zu starten wird eine funktionierende E-Mail-Adresse benötigt. Nach Eingabe aller benötigten Daten schickt die gemeinnützige Petitionsplattform openPetition eine E-Mail mit Bestätigungslink.
- Maximal fünf Personen aus einem Haushalt können mit derselben E-Mail-Adresse eine Petition unterschreiben. Damit wird sichergestellt, dass hinter jeder Unterschrift und Petition eine eindeutige Person steht.
- Alle gemachten Angaben, sowie die gegebenen Unterschriften werden gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung behandelt.
Petitionen können auch klassisch in Papierform beim Magistrat der Stadt Neu-Anspach eingereicht werden.
Bitte adressieren Sie diese an:
Magistrat der
Stadt Neu-Anspach
Bahnhofstraße 26
61267 Neu-Anspach
Kontakt
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