Briefwahl beantragen

Briefwahl beantragen

Briefwahl


Die Anforderung der Briefwahlunterlagen ist voraussichtlich ab Anfang Februar 2025 möglich.


Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus Neu-Anspach können bequem online einen Wahlschein für die Teilnahme an der Briefwahl beantragen.

Voraussetzungen für die Online-Beantragung

  • Sie müssen im Wählerverzeichnis der Stadt Neu-Anspach eingetragen sein.
  • Ihre Eintragung wird Ihnen durch die Wahlbenachrichtigung bestätigt.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl Sie der Meinung sind, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Die Mitarbeitenden im Leistungsbereich Bürgerservice helfen Ihnen gerne weiter.

Sicherheit und Datenschutz

Ihre Daten werden über eine gesicherte und verschlüsselte SSL-Verbindung übermittelt. Alle elektronisch gespeicherten Informationen werden gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen behandelt.

Frist für die Online-Beantragung

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen über die Homepage der Stadt Neu-Anspach ist bis einschließlich Mittwoch, den 19.02.2025, möglich. Bitte beachten Sie, dass eine fristgerechte Beantragung erforderlich ist, um eine rechtzeitige Zustellung per Post zu gewährleisten.

Persönliche Abholung

Alternativ können Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abholen.

Ansprechpartner für Fragen

Für weitere Informationen oder Unterstützung stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Leistungsbereichs Bürgerservice gerne zur Verfügung.

Kontakt

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