Allgemeine Informationen

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Am 28. Januar 2024 findet im Hochtaunuskreis und somit auch in Neu-Anspach die Direktwahl der Landrätin/des Landrats des Hochtaunuskreises statt. Direktwahlen werden im Wesentlichen nach denselben Vorschriften wie die allgemeinen Kommunalwahlen durchgeführt. Es handelt sich allerdings immer um eine Mehrheitswahl, bei der jede und jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme hat. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Eine Stichwahl findet drei Wochen später, am 18. Februar 2024, unter den beiden erfolgreichsten Bewerbern statt, wenn die erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden ist.

Die Wahltermine hat der Kreistag des Hochtaunuskreises in seiner Sitzung am 13.02.2023 beschlossen.

Die Landrätin/der Landrat wird von den Bürgerinnen und Bürgern aller 13 Kommunen des Hochtaunuskreises in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt.

Rechtsgrundlagen für das Amt der Landrätin/des Landrats finden sich in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sowie für die Durchführung der Direktwahl im Hessischen Kommunalwahlgesetz (KWG).

Bei Fragen dazu wenden Sie sich gerne an den Kreiswahlleiter des Hochtaunuskreises, Herr Michael Frauenstein, oder auch gerne an die Mitarbeitenden im Leistungsbereich Bürgerservice der Stadt Neu-Anspach.

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