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Schiedsamt
Schiedsamt
Die Schiedsämter, die nach dem Grundsatz „Schlichten statt richten“ arbeiten, sind im Wesentlichen für folgende Angelegenheiten zuständig:
- Bedrohung und Sachbeschädigung
- Beleidigung und Verleumdung
- Hausfriedensbruch
- Körperverletzung
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Streitigkeiten des täglichen Lebens um bürgerlich-rechtliche Ansprüche
- vermögensrechtliche Streitigkeiten über Ansprüche auch über 750 €
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- Verletzung der persönlichen Ehre
Die Schiedspersonen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet und reden zunächst in ruhiger Atmosphäre mit den Beteiligten. Dann wird versucht, ohne dass ein Richterspruch erfolgt, eine Einigung herbeizuführen.
In vielen Fällen ist der Schlichtungsversuch durch das Schiedsamt obligatorisch, das heißt, es muss zunächst ein Schiedsamt aufgesucht werden, bevor ein Zivilgericht angerufen werden darf. Dadurch sollen die Zivilgerichte entlastet und Streitigkeiten möglichst gütlich beigelegt werden.
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Sprechstunde Schiedsamt
jeden 2. und 4. Freitag im Monat
9:00 - 10:00 Uhr
Ansprechpartner in der Verwaltung
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