Gaststättengesetz

Gaststättengesetz

Gaststättengesetz, Bar


Für die Anmeldung eines Gaststättengewerbes ist lediglich die Abgabe einer Gewerbeanmeldung erforderlich. Diese Anmeldung ersetzt jedoch nicht die Vorschriften, die evtl. durch andere Behörden für das Betreiben einer Gaststätte Voraussetzungen sind.

Von der Gewerbeanmeldung werden Durchschriften unter anderem an die Bauaufsicht, das Brandschutzamt und das Amt für Lebensmittelüberwachung übermittelt. Diese entscheiden dann für Ihren Bereich über die Zulässigkeit des Betriebes.

Sollte in dem Gaststättengewerbe Alkohol ausgeschenkt werden, sind folgende Nachweise, die nicht älter als 3 Monate sind, vorzulegen:

  • ein Nachweis über das beantragte Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
  • ein Nachweis über die beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • ein Auszug aus dem vom Insolvenzgericht geführten Verzeichnis
  • eine Bescheinigung in Steuersachen

Vom Ordnungsamt werden die vorgelegten Unterlagen geprüft und auf Verlangen das Ergebnis amtlich bescheinigt.

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