Gewerbeangelegenheiten

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Was ist ein Gewerbe?

Der Begriff Gewerbe umfasst jede erlaubte, üblicherweise selbständige, auf Erzielung von Gewinn gerichtete, nicht nur gelegentlich ausgeübte Tätigkeit.

Nicht zum Gewerbe zählen:

  • Urproduktion
  • Freie Berufe
  • Alle Tätigkeiten, die eine Studium voraussetzen
  • Die Verwaltung eigenen Vermögens


Anzeigepflichtig sind:

  • Einzelgewerbetreibende
  • Bei Personengesellschaften die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter
  • Bei juristischen Personen der gesetzliche Vertreter

Die Gewerbeanmeldung erfolgt über das Bürgerbüro.

Bei einigen Gewerbetätigkeiten benötigen Sie eine zusätzliche Erlaubnis.

Erlaubnispflichtige Gewerbe :

  • Bewachungsgewerbe
  • Makler, Bauträger, Baubetreuer *
  • Spielhallen
  • Taxen- und Mietwagen
  • Versteigerergewerbe


Nicht EU-Ausländer, die in eigener Person eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, bedürfen einer Aufenthaltserlaubnis der dafür zuständigen Ausländerbehörde, nach der ihnen die Ausübung des Gewerbes gestattet ist.

* Die Erteilung einer Erlaubnis gem. § 34c GewO erfolgt durch den Landrat des Hochtaunuskreises in Bad Homburg vor der Höhe

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