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Gewerbeangelegenheiten
Gewerbeangelegenheiten
Was ist ein Gewerbe?
Der Begriff Gewerbe umfasst jede erlaubte, üblicherweise selbständige, auf Erzielung von Gewinn gerichtete, nicht nur gelegentlich ausgeübte Tätigkeit.
Nicht zum Gewerbe zählen:
- Urproduktion
- Freie Berufe
- Alle Tätigkeiten, die eine Studium voraussetzen
- Die Verwaltung eigenen Vermögens
Anzeigepflichtig sind:
- Einzelgewerbetreibende
- Bei Personengesellschaften die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter
- Bei juristischen Personen der gesetzliche Vertreter
Die Gewerbeanmeldung erfolgt über das Bürgerbüro.
Bei einigen Gewerbetätigkeiten benötigen Sie eine zusätzliche Erlaubnis.
Erlaubnispflichtige Gewerbe :
- Bewachungsgewerbe
- Makler, Bauträger, Baubetreuer *
- Spielhallen
- Taxen- und Mietwagen
- Versteigerergewerbe
Nicht EU-Ausländer, die in eigener Person eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, bedürfen einer Aufenthaltserlaubnis der dafür zuständigen Ausländerbehörde, nach der ihnen die Ausübung des Gewerbes gestattet ist.
* Die Erteilung einer Erlaubnis gem. § 34c GewO erfolgt durch den Landrat des Hochtaunuskreises in Bad Homburg vor der Höhe
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