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Vorübergehender Gaststättenbetrieb
vorübergehender Gaststättenbetrieb
Aus besonderem Anlass kann der vorübergehende, zeitlich eng begrenzte Verkauf von Essen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle mitgeteilt werden.
Die Mitteilung über die Ausübung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes ist mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung abzugeben.
Kosten
Die Gebühr beträgt pro Tag 20,-- €.
Kontakt
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