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Hundehaltung
Hundehaltung
Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Sie dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.
Zur Haltung eines Hundes, der sich als gefährlich erwiesen hat, bedarf es zur weiteren Haltung einer ordnungsrechtlichen Erlaubnis. Hierunter fallen die eingestuften Kampfhunde und Hunde, die bereits einen Menschen oder ein Tier gebissen haben.
Bei der Antragstellung sind vorzulegen:
- Führungszeugnis
- Sachkundenachweis
- positive Wesensprüfung des Hundes
- Nachweis einer Tierhaftpflichtversicherung und des Hunde-Mikrochips
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