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Obdachlosigkeit
Obdachlosigkeit
Die Ordnungsbehörde prüft bei einer vorhandenen Obdachlosigkeit, ob eine Unterbringung in einer Notunterkunft möglich ist. In erster Linie ist es jedoch die Aufgabe der betreffenden Person, sich um entsprechenden Wohnraum zu kümmern. Die Ordnungsbehörde kann nur im Notfall eingreifen.
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