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Tombola und Lotterie
Tombola & Lotterie
Für die Durchführung einer öffentlichen Tombola oder Lotterie ist der Magistrat der Stadt Neu-Anspach (Ordnungsamt) zuständig. Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt. Gegebenenfalls kann die Durchführung untersagt werden, z.B. bei Verstößen gegen geltende Auflagen.
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