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Veranstaltungen
Veranstaltungen
Öffentliche Verkehrsflächen
Veranstaltungen und Feste auf öffentlichen Verkehrsflächen bedürfen stets einer Genehmigung.
Verkauf nicht alkoholischer und alkoholischer Getränke
Die Abgabe von nicht alkoholischen und alkoholischen Getränken ist dann erlaubnispflichtig, wenn diese mit Gewinnerzielung verkauft werden sollen. Dazu zählt auch der Ausschank durch Vereine, wenn die dabei erzielten Gewinne zur Förderung der Zwecke des Vereins bestimmt sind.
Die Anzeige über den vorrübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes nach § 6 des Hessischen Gaststättengesetzes können Sie unter „Digitales Rathaus“ einreichen.
Jugendschutz
Bei Veranstaltungen und Festen gilt ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes.
Das Gesetz gilt nicht für verheiratete Jugendliche!
Veranstalter und Gewerbetreibende tragen Verantwortung
Sie sind verpflichtet, die für ihren Betrieb geltenden Bestimmungen des Gesetzes durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen. Sie müssen dafür sorgen, dass bei ihren Veranstaltungen oder in ihren Betrieben das Jugendschutzgesetz eingehalten wird.
Brandschutz
Veranstaltungen, bei denen durch den Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Menschen gefährdet sein könnte, erfordern einen Brandsicherheitsdienst.
Kontakt
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