Verbrennung pflanzlicher Abfälle

Verbrennung pflanzlicher Abfälle

Lagerfeuer


Die Verbrennung pflanzlicher Abfälle ist grundsätzlich nicht mehr zulässig.

Im Rahmen einer geordneten Entsorgung werden pflanzliche Abfälle zu Kompost verarbeitet, der im Garten- und Landschaftsbau sowie der Landwirtschaft als organischer Dünger weiterverwendet wird. Vereinzelt können holzige Pflanzenabfälle auch separat erfasst und zu Brennstoff für Biomassekraftwerke aufbereitet werden.

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