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Festzüge
Festzüge
Bei Jubiläumsveranstaltungen von Vereinen werden immer wieder Festumzüge veranstaltet. Die jährlichen Martinsumzüge der Kindergärten sind aus den Straßen nicht mehr wegzudenken.
Diese Straßenbenutzung über den Gemeingebrauch hinaus bedarf in jedem Fall einer straßenverkehrsbehördlichen Erlaubnis.
Zuständig für die Erlaubniserteilung ist die Straßenverkehrsbehörde.
Für die Beantragung sind erforderlich:
- Formloser Antrag mit Zugweg, Tag/Uhrzeit, Verantwortliche Person
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