Ordnungswidrigkeit

Ordnungswidrigkeit

Polizeiauto mit Sirene


Ein „Knöllchen“ zu bekommen, ist immer ärgerlich und führt bei vielen Verkehrsteilnehmern oftmals zu Unverständnis. Oberstes Ziel der Verkehrsüberwachung ist jedoch die Verkehrssicherheit, denn wer hat sich noch nicht über zugeparkte Gehwege oder zugestellte Rettungswege geärgert. Auch dürfen die ohnehin knappen Parkplätze in der Stadt nicht von Dauerparkern blockiert werden. Hier ist dann leider oftmals die Erteilung einer Verwarnung oder die Verhängung einer Geldbuße erforderlich.

Bei einer Verwarnung handelt es sich um ein sogenanntes „Verwarnungsgeldangebot“, das Sie annehmen und bezahlen oder mit einer Stellungnahme ablehnen können. In diesem Fall müssen Sie jedoch damit rechnen, dass der Verstoß an das Regierungspräsidium übergeleitet wird. Von dort wird dann ein Bußgeld verhängt, welches mit höheren Kosten verbunden ist. Hiergegen können Sie erneut Einspruch einlegen. Der Vorgang geht dann an das Amtsgericht zur Entscheidung.

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